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   VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04.NW   

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https://dejure.org/2005,12716
VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04.NW (https://dejure.org/2005,12716)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11.04.2005 - 3 K 1624/04.NW (https://dejure.org/2005,12716)
VG Neustadt, Entscheidung vom 11. April 2005 - 3 K 1624/04.NW (https://dejure.org/2005,12716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Luftrechtliche Zustimmung zur Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich; Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung einer Windenergieanlage; Ausweisung einer Vorrangfläche für Windenergie; Einholung eines Gutachtens der Deutschen Flugsicherung (DFS); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Windenergieanlage in Schifferstadt darf errichtet werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
    Das baurechtliche Gebot, mit Vorhaben im Außenbereich auf den luftverkehrsrechtlich genehmigten Betrieb eines Segelflugplatzes Rücksicht zu nehmen, wird nicht durch vorrangige Regelungen des Luftverkehrsgesetzes verdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 4 C 1/04 -, Fundstelle: Juris).

    Rücksicht zu nehmen ist aber nur auf solche Individualinteressen, die wehrfähig sind, weil sie nach der gesetzgeberischen Wertung, die im materiellen Recht ihren Niederschlag gefunden hat, schützenswert sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O.).

    Zunächst ist festzustellen, dass es sich - entgegen der Auffassung der Klägerin - bei dem Interesse der Beigeladenen zu 2) und 3) an dem ihnen luftverkehrsrechtlich genehmigten Betrieb des Segelflugplatzes um ein schutzwürdiges Individualinteresse handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 2004, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
    Gegen eine Planungsentscheidung, die allein auf nach abstrakten Maßstäben gebildeten Tabuzonen beruht, bestehen jedenfalls dann erhebliche Bedenken, wenn diese nahezu 100 % des Stadtgebietes umfassen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003 - 8 A 10814/03.OVG -, Fundstelle: ESOVGRP und UPR 2004, S. 198).

    Dieses Normverständnis trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Aufzählung der öffentlichen Belange im Gesetz nur beispielhaft nicht aber erschöpfend ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).

    Die Vorschriften der §§ 12 ff. LuftVG - hier § 14 LuftVG - verdrängen somit das allgemeine Baurecht nicht, sondern stellen insoweit zusätzliche Regeln auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26. November 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
    Aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB folgt, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern auch, dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 3/02 -, Fundstelle: Juris).

    Dabei kann hier offen gelassen werden, ob der im Katalog des § 35 Abs. 3 S. 1 BauGB nicht genannte Entwurf eines Flächennutzungsplans - wenn er im Sinne von § 33 BauGB "planreif" ist - einen öffentlichen Belang im Sinne dieser Vorschrift darstellt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
    Für die sachgerechte Beurteilung des Einzelfalls kommt es daher wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; seither ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus VG Neustadt, 11.04.2005 - 3 K 1624/04
    Die Ausschlusswirkung - der Ausschluss von Windenergieanlagen für bestimmte Bereiche des Plangebiets - ist mithin an die Darstellung von Flächen für Windenergie an anderer Stelle im Plangebiet geknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002 - BVerwG 4 C 15.01 -, NVwZ 2003, 733).
  • VG Aachen, 24.07.2013 - 6 K 248/09

    Windkraftanlagen in der Nähe des Nato-Flughafens Geilenkirchen Teveren stellen

    Relevant werden kann dies beispielsweise für Tiefflugstrecken der Bundeswehr, vgl. Verwaltungsgericht (VG) Minden, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 3 L 47/02 -, , oder aber auch für An- und Abflugbereiche z.B. von Segelflugplätzen, für die regelmäßig kein Bauschutzbereich festgelegt wird (vgl. § 17 LuftVG), vgl. VG Minden, Urteil vom 22. September 2010 - 11 K 445/09 - VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 11. April 2005 - 3 K 1624/04.NW, beide .
  • VG Aachen, 15.07.2008 - 6 K 1367/07

    Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 11. April 2005 - 3 K 1624/04.NW -, juris Rn. 42.

    vgl. zu dieser Argumentation auch VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 11. April 2005 - 3 K 1624/04.NW -, juris Rn. 43.

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